Der Große Rat besteht aus Herren, die sich um das Wohl des Vereins oder um das Kölner Brauchtum besonders verdient gemacht haben. Sie werden vom Vorstand auf Vorschlag des Großen Ratsvorstandes ernannt. Lehnt der Vorstand die Ernennung ab, so hat er die Gründe schriftlich bekanntzugeben. Der Vorstand kann auf Vorschlag des Großen Ratsvorstandes Herren, die sich um den Verein oder den Großen Rat ganz besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenratsherren ernennen.
Der Vorstand des Großen Rates besteht aus dem Ratspräsidenten, dem Vizeratspräsidenten, dem Schriftführer und dem Kassierer.